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Gutes tun und Steuern sparen

Ihre Spende können Sie von der Steuer absetzen.

Als Privatperson können Sie Spenden an die CaritasStiftung mit jährlich mit bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

Als Unternehmen sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, die Sie als Spendensumme von der Steuer absetzen können.

Die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Bei gemeinnützigen Stiftungen fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Somit kommt das von Ihnen zur Verfügung gestellte Kapital ungeschmälert dem Stiftungszweck zugute.

Der Gesetzgeber gewährt bei Zuwendungen an die CaritasStiftung und die unter ihrem Dach gegründeten Stiftungen einen die Steuer mindernden Abzug vom steuerpflichtigen Einkommen. Damit honoriert der Staat das private Engagement und den finanziellen Einsatz der Bürger*innen.
 

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Diesen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis einer Spende an die CaritasStiftung für das Erzbistum Paderborn erhalten Sie hier zum Download. Bitte drucken Sie ihn aus und fügen Sie den Ausdruck zusammen mit dem Kontoauszug über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen.

Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden, die wir Ihnen unaufgefordert gern zuschicken, sofern uns Ihre Adresse vorliegt.

Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis (PDF)